Im Zusammenhang mit dem angekündigten BVG-Streik gilt folgende Festlegung: Hat ein/e Schüler/in nach Prüfung aller Optionen keine Möglichkeit, am Freitag, 2. Februar 2024, in die Schule zu kommen, informieren die Erziehungsberechtigten per E-Mail die Klassenleitung bis Donnerstag. Der/die Schüler/in erhält das Zeugnis am ersten Schultag nach den Ferien.