Empfehlungen und Regeln für den Umgang mit Smartphone und Co. als Präventionsangebot in den Bereichen Cybermobbing und Suchtverhalten
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler des Gabriele-von-Bülow-Gymnasiums,
wir leben in einer Zeit, in der die Nutzung der Handys/Smartphones und ähnlicher technischer Geräte zur Kommunikation nicht wegzudenken ist. Sicher stecken in dieser Art der Kommunikation durch soziale Netzwerke viele Vorteile. Jedoch finden wir in den Medien immer wieder Berichte vom Missbrauch dieser sozialen Netzwerke. Es besteht durch die Nutzung der digitalen Netzwerke u. a. die Gefahr, dass es zu Straftaten kommen kann, die die Schüler/innen oft nicht absehen können (u. a. Cybermobbing). Aber auch die gesundheitlichen Risiken, die einen übermäßigen Gebrauch/Konsum verursachen können, veranlassen uns genauer hinzusehen. Wir möchten mit Ihnen/Euch gemeinsam eine Möglichkeit zur gewaltfreien Kommunikation und für eine friedliche Koexistenz aller am Schulleben Beteiligten erarbeiten.
Empfehlungen:
• Das Smartphone u. ä. Geräte spätestens um 21:00 Uhr (während der Schulzeit) abschalten, um einen erholsamen Schlaf zu gewährleisten
• Das Smartphone am besten außerhalb des Kinderzimmers über Nacht aufbewahren: ein Wecker ist nicht so teuer
• Während der Schulzeit (in den Pausen) die Kommunikationsmittel der sozialen Netzwerke nur nutzen, wenn es einen wirklichen Grund gibt (kein ständiger Austausch von banalen Mitteilungen: „Was machst Du gerade?, Wo bist Du?…“)
• Um ein Suchtverhalten vorzubeugen: keine Onlinespiele u. ä. während der Pause
feste Regeln:
1. im Unterricht ist das Handy/Smartphone ausgeschaltet und in der Schultasche.
2. Die Weitergabe von Kontaktdaten, Bildern und Videos von anderen Personen ohne deren Einverständnis ist verboten.
3. Niemand darf ohne sein Einverständnis bei einer Gruppe angemeldet werden.
4. Wer unter falschem Namen schreibt, oder sich für einen anderen ausgibt, macht sich strafbar.
5. Es werden in den sozialen Netzwerken keine Beleidigungen, Beschimpfungen oder Drohungen veröffentlicht.
6. Das Filmen und Fotografieren von Personen ist nur mit deren Erlaubnis gestattet.